§1 Geltung

(1)Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Prof. Dr. Lackner erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Prof. Dr. Lackner mit seinen Vertragspartnern (nachfolgendauch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für allezukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbartwerden.

(2)Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Prof. Dr. Lackner ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Prof. Dr. Lackner auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§2 Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Prof. Dr. Lackner bis spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern sich im Zuge der Vorbereitung des Termins herausstellen sollte, dass zusätzliche Informationen oder Unterlagen erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf Anforderung Prof. Dr. Lackner zur Verfügung zu stellen.

Prof. Dr. Lackner ist zur fristlosen Kündigung des Auftrages berechtigt, sofern der Auftraggeber seinen Informationspflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

§3 Angebot und Vertragsabschluss

(1)Alle Angebote von Prof. Dr. Lackner sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann Prof. Dr. Lackner innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.

(2)Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Prof. Dr. Lackner und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zumVertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Prof. Dr. Lackner vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlichunverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenenVereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Prof. Dr. Lackner nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

§4 Stornierung

Prof. Dr. Lackner räumt dem Auftraggeber grundsätzlich das Recht ein, einen Auftrag zu stornieren. Zeit ist die kostbare Ressource eines Beraters. In aller Regel ist es Prof. Dr. Lackner bei der Stornierung einer beauftragten Leistung nicht mehr möglich, die dadurch freigewordene Kapazität des zuständigen Beraters kurzfristig anderweitig adäquat zu vergeben. Eine kostenfreie Stornierung ist deshalb nur teilweise möglich. Es gelten die folgenden Bedingungen:

Die Stornierung erfolgt für den Auftraggeber

a) bis 15 Tage vor Beginn des Termins kostenfrei,
  b) zwischen 14 und 8 Tage vor Beginn des Termins mit einer Kostenbelastung von 50 % des vereinbarten Honorars,
c) ab 7 Tage vor Beginn des Termins oder am Tag des Termins selbst mit einer Kostenbelastungvon 100 % des vereinbarten Honorars.

Im Fall einer Stornierung sind vom Auftraggeber etwaige Prof. Dr. Lackner durch die Beauftragung Dritter bereits entstandene Kosten auf Nachweis zu erstatten. Dies betrifft beispielsweise Kosten für „Associate Consultants“, die Herstellung von Druckerzeugnissen, gebuchte und nicht stornierbare Reisen und/oder Übernachtungen bzw. etwaige für den möglichen Fall der Stornierung der Reisen und/oder Übernachtungen anfallende Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren.

§ 5 Zahlung

Das vereinbarte Honorar sowie etwaige Nebenkosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 6 Nebenkosten

Notwendige Reise- und Übernachtungskosten des zuständigen Beraters von Prof. Dr. Lackner, die zur Wahrnehmung des gebuchten Termins anfallen, sind vom Auftraggeber neben dem vereinbarten Honorar nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

§7 Verhinderung des Beraters

Für den Fall, dass der zuständige Berater von Prof. Dr. Lackner unverschuldet (beispielsweise krankheitsbedingt) verhindert ist und der gebuchte Termin daher ausfällt, erhält der Auftraggeber ein schon gezahltes Honorar zurückerstattet. Ein darüber hinaus gehender Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung etwaiger angefallener sonstiger Kosten wird ausgeschlossen.

§8 Urheberrecht

Alle durch Prof. Dr. Lackner im Laufe der Vertragserfüllung erstellten, verwendeten und / oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sofern dem Auftraggeber nicht ausdrücklich ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ist es dem Auftraggeber untersagt, diese Unterlagen ganz oder auch nur teilweise selbst über den vereinbarten Vertragszweck hinausgehend und/oder gegenüber Dritten zu verwenden und / oder diese an Dritte weiterzugeben.

§9 Haftung auf Schadensersatz

(1)Die Haftung von Prof. Dr. Lackner auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.

(2)Prof. Dr. Lackner haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(3)Soweit Prof. Dr. Lackner gemäß § 9 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt,die Prof. Dr. Lackner bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4)Im Falle der Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht von Prof. Dr. Lackner für Sachschäden und daraus resultierender weiterer Vermögensschäden auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Es wird angenommen, dass der typische, vorhersehbare Schaden einen Betrag in Höhe von EUR 250.000 € jeSchadensfall nicht übersteigt.

(5)Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichenVertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Prof. Dr. Lackner.

(6)Die Einschränkungen dieses Paragrafens gelten nicht für die Haftung von Prof. Dr. Lackner wegen vorsätzlichen Verhaltens,für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Gerichtsstand und geltendes Recht

Für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Landsberg am Lech. Prof. Dr. Lackner bleibt es dabei unbenommen, den Auftraggeber auch an dem für ihn ansonsten zuständigen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt auch, sofern es sich um einen ausländischen Auftraggeber handelt und mit diesem keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

§ 11 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB. In diesem Fall werden die Vertragsparteien versuchen, die unwirksame Regelung durch eine dem gewollten Regelungsgehalt möglichst nahekommende neue Regelung zu ersetzen.